Die Beglaubigung mit einer Apostille (Apostille) dient dem Nachweis der Echtheit der Unterschrift, der Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und der Echtheit des Siegels auf dem Dokument. Mit der Apostille wird jedoch NICHT der Inhalt des Dokuments bestätigt.

Die Apostille ist eine Form der Legalisation, die von dem Staat vorgenommen wird, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Trägt das Dokument eine Apostille, so bedarf es in den Staaten, die das Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Haager Übereinkommen) unterzeichnet haben, keiner weiteren Legalisation.

Wurde das Dokument in einem Staat ausgestellt, der nicht Vertragspartei des Haager Übereinkommens ist, so muss es ein längeres und kostspieligeres Legalisationsverfahren durchlaufen. Dieses Verfahren umfasst die Beglaubigung durch das Außenministerium des ausstellenden Staates, woraufhin die bulgarische diplomatische Vertretung in diesem Staat die Legalisation vorzunehmen hat.

Einige von der Republik Bulgarien geschlossene bilaterale Rechtshilfeverträge sehen erleichterte Anforderungen vor – in diesen Fällen sind weder eine Apostille noch eine sonstige Legalisation erforderlich. Einzige Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass das Dokument mit einer Übersetzung in die betreffende Sprache und einer Beglaubigung der Übersetzung versehen ist.

Nach der Verordnung 2016/1191 werden öffentliche Urkunden, die von einem Mitgliedstaat der EU ausgestellt wurden, von den Behörden eines anderen EU-Staates ohne Apostille als echt anerkannt. Beispiele für solche Urkunden sind die Geburtsurkunde, die Strafregisterbescheinigung, die Bescheinigung über den Familienstand u. a. Die Bürger der EU können diese Urkunden in Form eines mehrsprachigen Standardformulars beantragen, wodurch sich eine Übersetzung erübrigt. Jeder EU-Staat erkennt eine beglaubigte Übersetzung einer öffentlichen Urkunde an, unabhängig davon, in welchem Staat sie angefertigt wurde.

Die Bürger der EU haben auch Anspruch auf ein erleichtertes Anerkennungsverfahren für das Europäische Nachlasszeugnis, das es den Erben ermöglicht, ihre Rechte in anderen Mitgliedstaaten nachzuweisen. Das Zeugnis wird in einem einheitlichen mehrsprachigen Format ausgestellt und bedarf innerhalb der EU keiner Übersetzung.

Die Echtheit der angebrachten Apostille kann im öffentlichen elektronischen Register „Apostille“ unter folgender Adresse überprüft werden: https://www.apostille.bg/.

Anbringung der Apostille auf in Bulgarien ausgestellten Dokumenten

Dokumente, die in Bulgarien ausgestellt und für das Ausland bestimmt sind, müssen je nachdem beglaubigt werden, ob der ausländische Staat Vertragspartei des Haager Übereinkommens ist oder mit Bulgarien einen Rechtshilfevertrag geschlossen hat. Einige Staaten sind weder Vertragsparteien des Übereinkommens noch haben sie bilaterale Verträge mit Bulgarien, was ein abweichendes Verfahren erfordert.

Beglaubigung mit einer Apostille durch das Justizministerium

Dokumente, die von Gerichten und Notaren ausgestellt werden, werden vom Justizministerium mit einer Apostille beglaubigt. Solche Dokumente sind beispielsweise die Strafregisterbescheinigung, Gerichtsentscheidungen und notarielle Urkunden.

Bei notariell beglaubigten Vollmachten zur Verfügung über Immobilien werden zwei Apostillen angebracht, da der Notar sowohl den Inhalt als auch die Unterschrift beglaubigt. Vollmachten, die von Bürgermeistern beglaubigt wurden, unterliegen nicht der Beglaubigung mit einer Apostille.

Das Justizministerium beglaubigt mit einer Apostille auch notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten, die von Gesundheitseinrichtungen ausgestellt wurden.

Beglaubigung mit einer Apostille durch das Bildungsministerium

Das Bildungsministerium bringt die Apostille auf Dokumenten an, die von Bildungseinrichtungen wie Schulen und Universitäten sowie von Einrichtungen der Berufsbildung und von Forschungseinrichtungen ausgestellt wurden. Beispiele für solche Dokumente sind Diplome und deren Anlagen, Zeugnisse über die berufliche Qualifikation und Befähigungsnachweise.

Für Bildungsdokumente kann auch eine elektronische Apostille (e-Apostille) angebracht werden, die dieselbe Rechtswirkung wie die Papierform hat. Die elektronische Apostille wird vom Nationalen Zentrum für Information und Dokumentation ausgestellt.

Beglaubigung mit einer Apostille durch die Bezirksverwaltungen

Dokumente, die von Bürgermeistern und Gemeindeverwaltungen ausgestellt wurden, werden von der jeweiligen Bezirksverwaltung mit einer Apostille beglaubigt. Zu diesen Dokumenten zählen Erbenbescheinigungen sowie Bescheinigungen über den Familienstand und über die Geburt.

Beglaubigung mit einer Apostille durch das Außenministerium

Die übrigen Arten von Dokumenten, die einer Apostille bedürfen, werden von der Abteilung „Konsularwesen“ des Außenministeriums beglaubigt. Die Beglaubigung von Dokumenten, die von Privatpersonen unterzeichnet wurden, ist nur möglich, wenn deren Unterschriften notariell beglaubigt sind und die Unterschrift des Notars vom Justizministerium beglaubigt wurde.

Dokumente von Gesundheitseinrichtungen, wie Krankenhausepikrisen und ärztliche Bescheinigungen, werden ebenfalls vom Außenministerium mit einer Apostille beglaubigt.

Legalisation ausländischer Dokumente zur Verwendung in Bulgarien

Dokumente, die in Staaten ausgestellt wurden, die Vertragsparteien des Haager Übereinkommens sind, werden in Bulgarien allein mit einer Apostille anerkannt und bedürfen keiner weiteren Legalisationen.

Hat Bulgarien mit dem betreffenden Staat einen Rechtshilfevertrag geschlossen und sieht dieser Vertrag eine Befreiung von der Legalisation und von sonstigen Beglaubigungen vor, so genügt es, die Dokumente in die bulgarische Sprache zu übersetzen und die Unterschrift des Übersetzers notariell beglaubigen zu lassen. Ein solches erleichtertes Verfahren sehen die Rechtshilfeverträge Bulgariens mit Staaten wie Österreich, Frankreich, Russland, der Ukraine, Serbien, Rumänien, Polen, Ungarn, Tschechien und anderen vor.

Sollten Sie Unterstützung bei der Beschaffung von Dokumenten sowie bei deren Übersetzung und Legalisation benötigen, kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0887550706 per E-Mail: [email protected]