Für die Gründung und die Eintragung eines Sportklubs gelten besondere Vorschriften, die im Gesetz über die Körpererziehung und den Sport geregelt sind. Beabsichtigt der neu gegründete Klub, Mitglied eines lizenzierten Sportverbands zu werden, empfiehlt es sich, vorab auch die Satzung des jeweiligen Verbands zu prüfen, da darin häufig zusätzliche Kriterien vorgesehen sind, die der Klub zu erfüllen hat.

Sportklubs können in der Form von Handelsgesellschaften gegründet werden – als GmbH (OOD)/Einpersonen-GmbH (EOOD) oder als Aktiengesellschaft (AD/EAD). Als Gesellschafter oder Aktionäre bzw. als Alleininhaber des Kapitals können natürliche Personen, Handelsgesellschaften, Vereine oder Stiftungen beteiligt sein.

In der Praxis ist die verbreitetste Variante die Eintragung von Sportklubs als Vereine ohne Erwerbszweck. Auf diese Weise können sie im privaten Interesse oder gemeinnützig tätig sein. Besonders wichtig ist, dass die Mitgliederschaft des Vereins – wenn dieser als Sportklub tätig ist – ausschließlich aus natürlichen Personen bestehen darf.

Ein Sportklub kann gegründet werden:
zur Förderung einer bestimmten Sportart oder einer Gruppe artverwandter Sportarten;
zur Förderung mehrerer Sportarten, die durch einen gemeinsamen Grundsatz oder ein gemeinsames Konzept verbunden sind (sogenannter „Mehrsportklub“).

BESONDERE ANFORDERUNGEN AN SPORTKLUBS

Unabhängig davon, ob der Sportklub als Handelsgesellschaft oder als Verein gegründet wird, sind bei seiner Eintragung die folgenden Anforderungen des Gesetzes über die Körpererziehung und den Sport zu beachten:

Die Bezeichnung des Klubs muss das Wort „Klub“ sowie einen Hinweis darauf enthalten, dass eine sportliche Tätigkeit ausgeübt wird;
der Gegenstand der Tätigkeit muss körperliche Aktivität, Sport oder den entsprechenden verbindenden Grundsatz umfassen, sofern es sich um einen Mehrsportklub handelt.

Beabsichtigt der Sportklub, Mitglied eines lizenzierten Sportverbands zu werden, so hat er auch zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen:

Er darf nicht Mitglied eines anderen Sportverbands oder eines anderen Mehrsportverbands sein, außer in den im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Fällen, in denen eine Mitgliedschaft in mehr als einem Verband zulässig ist;
zwischen den Mitgliedern des Leitungsorgans dürfen keine verbundenen Personen sein;
die Mitglieder des Leitungsorgans und die mit ihnen verbundenen Personen dürfen nicht den Leitungsorganen eines anderen Sportklubs angehören, der Mitglied desselben Sportverbands ist.

EINTRAGUNG EINES SPORTKLUBS ALS HANDELSGESELLSCHAFT

Welche Unterlagen im Einzelnen für die Eintragung des Sportklubs in das Handelsregister erforderlich sind, hängt davon ab, ob er als Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder als Aktiengesellschaft eingetragen wird.

Für die Eintragung eines Sportklubs als Einpersonen-GmbH (EOOD) oder GmbH (OOD) sind erforderlich:
Anmeldung, Formular А4
Gründungsprotokoll
Gründungsakt oder Gesellschaftsvertrag sowie eine Abschrift davon mit geschwärzten personenbezogenen Daten
Notariell beglaubigte Unterschriftsprobe des Geschäftsführers (Spezimen)
Erklärungen nach Artikel 142 und Artikel 141 Absatz 8 und Absatz 9 des Handelsgesetzes, unterzeichnet vom Geschäftsführer
Erklärung nach Artikel 13 Absatz 4 des Gesetzes über das Handelsregister und das Register der juristischen Personen ohne Erwerbszweck, unterzeichnet vom Geschäftsführer
Erklärung nach Artikel 13 Absatz 5 des Gesetzes über das Handelsregister und das Register der juristischen Personen ohne Erwerbszweck, wenn die Unterlagen durch einen Bevollmächtigten eingereicht werden
Einzahlungsbelege oder eine Bankbescheinigung über das eingezahlte Kapital
Zahlungsbeleg über die entrichtete Staatsgebühr für die Eintragung
Vollmacht

Je nach den konkreten tatsächlichen Umständen kann auch die Vorlage weiterer zusätzlicher Unterlagen erforderlich werden.

Für die Eintragung eines Sportklubs als Einpersonen-Aktiengesellschaft (EAD) oder Aktiengesellschaft (AD) sind erforderlich:
Anmeldung, Formular А5
Gründungsprotokoll
Liste der Aktionäre, die Aktien am Kapital gezeichnet haben
Satzung sowie eine Abschrift davon mit geschwärzten personenbezogenen Daten
Protokoll der Sitzung des Verwaltungsrats bzw. des Vorstands über die Wahl eines Exekutivdirektors
Protokoll der Sitzung des Aufsichtsrats über die Wahl des Vorstands
Protokoll der Sitzung des Aufsichtsrats über die Genehmigung des Beschlusses des Vorstands betreffend die Wahl des Exekutivdirektors
Notariell beglaubigte Unterschriftsprobe des Exekutivdirektors (Spezimen)
Erklärung nach Artikel 160 Absatz 2 des Handelsgesetzes, unterzeichnet von den Gründern
Notariell beglaubigte Erklärung nach Artikel 234 des Handelsgesetzes, unterzeichnet von jedem Mitglied des Verwaltungsrats, des Vorstands und des Aufsichtsrats
Erklärung nach Artikel 13 Absatz 4 des Gesetzes über das Handelsregister und das Register der juristischen Personen ohne Erwerbszweck, unterzeichnet vom Exekutivdirektor
Erklärung nach Artikel 13 Absatz 5 des Gesetzes über das Handelsregister und das Register der juristischen Personen ohne Erwerbszweck, wenn die Unterlagen durch einen Bevollmächtigten eingereicht werden
Einzahlungsbelege oder eine Bescheinigung der Bank über das eingezahlte Kapital
Zahlungsbeleg über die entrichtete Staatsgebühr für die Eintragung
Vollmacht

Auch hier kann je nach den Besonderheiten des Falls die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich werden.

EINTRAGUNG EINES SPORTKLUBS ALS VEREIN

Gründer eines Sportklubs in der Form eines Vereins können sowohl bulgarische als auch ausländische natürliche Personen sein.

Ist der Verein im privaten Interesse tätig, kann der Sportklub von mindestens 3 natürlichen Personen gegründet werden.

Ist der Sportklub ein Verein, der zur Ausübung gemeinnütziger Tätigkeit bestimmt ist, müssen die Gründer mindestens 7 natürliche Personen sein.

Für die Eintragung des Sportklubs in das Register der juristischen Personen ohne Erwerbszweck sind erforderlich:
Anmeldung, Formular А15
Protokoll der Gründungsversammlung und eine Abschrift davon mit geschwärzten personenbezogenen Daten
Liste der Gründer mit eigenhändiger Unterschrift jeder Person
Satzung
Notariell beglaubigte Unterschriftsprobe der Personen, die den Verein vertreten (Spezimen)
Erklärung nach Artikel 13 Absatz 4 des Gesetzes über das Handelsregister und das Register der juristischen Personen ohne Erwerbszweck
Erklärung nach Artikel 13 Absatz 5 des Gesetzes über das Handelsregister und das Register der juristischen Personen ohne Erwerbszweck, wenn die Unterlagen durch einen Bevollmächtigten eingereicht werden
Zahlungsbeleg über die entrichtete Staatsgebühr für die Eintragung
Vollmacht

Ist in den Gründungsunterlagen die Leistung anfänglicher Vermögenseinlagen vorgesehen, sind der Anmeldung Nachweise über die geleisteten Einlagen beizufügen. Je nach den Besonderheiten des Einzelfalls können auch weitere zusätzliche Unterlagen verlangt werden.

STAATSGEBÜHREN

Die Gebühren für die Eintragung in das Handelsregister und in das Register der juristischen Personen ohne Erwerbszweck sind die folgenden:

für einen Sportklub – Verein: 50 BGN bei Einreichung der Unterlagen in Papierform und 25 BGN bei elektronischer Einreichung;
für einen Sportklub – Einpersonen-GmbH (EOOD) oder GmbH (OOD): 110 BGN bei Einreichung in Papierform und 55 BGN bei Einreichung auf elektronischem Wege;
für einen Sportklub – Einpersonen-Aktiengesellschaft (EAD) oder Aktiengesellschaft (AD): 180 BGN, wobei die Unterlagen in diesem Fall ausschließlich auf elektronischem Wege eingereicht werden können.

Wenn Sie eine Rechtsberatung oder Unterstützung bei der Eintragung eines Sportklubs benötigen, kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer: 0887550706 oder per E-Mail: [email protected]