Bei Reisen minderjähriger bulgarischer Staatsangehöriger oder von Kindern mit doppelter Staatsangehörigkeit ins Ausland ist eine Reihe von Unterlagen erforderlich, die an den Grenzübergangsstellen vorzulegen sind. Dazu gehört auch eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des Elternteils bzw. der Eltern des Kindes für die Auslandsreise.

I. Unterlagen für Reisen minderjähriger Kinder, die ausschließlich bulgarische Staatsangehörige sind
  1. Personalausweis oder Reisepass
    Kinder unter 14 Jahren können mit einem bulgarischen Reisepass reisen. Minderjährige im Alter zwischen 14 und 18 Jahren dürfen das Land sowohl mit einem Reisepass als auch mit einem Personalausweis verlassen.
  2. Notariell beglaubigte schriftliche Einwilligung der Eltern in die Auslandsreise
    Reist ein Kind ohne einen oder ohne beide Elternteile, so ist an der Grenzübergangsstelle neben einem gültigen Reisepass oder Personalausweis des Kindes zusätzlich eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung desjenigen Elternteils vorzulegen, der nicht mitreist. Begleiten beide Elternteile das Kind nicht, muss die Erklärung von beiden stammen.

    Wichtiger Hinweis: Ist am Ort kein Notar vorhanden, kann die Erklärung auch von einem Eintragungsrichter beim zuständigen Rayongericht oder vom örtlichen Bürgermeister, stellvertretenden Bürgermeister oder Gemeindesekretär beglaubigt werden. Halten sich das Kind und der Elternteil im Ausland auf, kann die Erklärung bei den bulgarischen Konsularabteilungen an den Botschaften beglaubigt werden.

    Wird die Erklärung im Ausland und nicht von einem bulgarischen Notar beglaubigt, so ist in den Staaten, die Vertragsparteien des Haager Übereinkommens sind, zwingend eine Apostille anzubringen. Andernfalls unterliegt sie der Legalisation nach den Vorschriften der Verordnung über die Legalisation, die Beglaubigung und die Übersetzung von Dokumenten.

    An der Grenzübergangsstelle:
    Das Original der Einverständniserklärung sowie eine einfache Fotokopie davon sind den Grenzbeamten vorzulegen, die die Übereinstimmung prüfen und die Kopie einbehalten.

Ausnahmen von dem Erfordernis einer Einverständniserklärung:

  • Wenn der Elternteil, der das Kind nicht begleitet, ausländischer Staatsangehöriger ist.
  • Wenn dem Elternteil, der das Kind nicht begleitet, die elterlichen Rechte entzogen wurden oder das Gericht die Reise genehmigt hat; in diesem Fall sind das Gerichtsurteil und eine Fotokopie davon vorzulegen.
  • Wenn in der Geburtsurkunde nur ein Elternteil eingetragen ist oder wenn der andere Elternteil verstorben ist.
  • Wenn das Kind dauerhaft mit seinen Eltern im Ausland lebt und dies in seinen bulgarischen Ausweisdokumenten vermerkt ist, oder wenn es über einen gültigen bulgarischen Reisepass mit einem Aufkleber oder Stempel über einen längerfristigen Aufenthalt in einem fremden Staat verfügt.
II. Unterlagen für Reisen minderjähriger Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit

Beim Überschreiten der bulgarischen Grenze wird die bulgarische Staatsangehörigkeit des Kindes durch einen bulgarischen Reisepass, einen Personalausweis oder einen von einer bulgarischen diplomatischen Vertretung ausgestellten vorläufigen Pass nachgewiesen.

Verfügt das Kind zugleich über einen ausländischen Reisepass, so ist auch dieses Ausweisdokument an der Grenzübergangsstelle vorzulegen. Liegen sowohl ein gültiger bulgarischer Reisepass oder Personalausweis als auch ein ausländischer Reisepass oder Personalausweis vor, so ist eine Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils nicht erforderlich.

Umgekehrt gilt: Besitzt das Kind die doppelte Staatsangehörigkeit, verfügt es jedoch nur über ein ausländisches Ausweisdokument, so darf es das Land nicht verlassen, es sei denn, der Elternteil, der es nicht begleitet, ist Ausländer oder hat seine Zustimmung zu der Reise erteilt.

Sollten Sie Unterstützung bei der Erstellung einer Einverständniserklärung für die Auslandsreise eines Kindes oder bei der Beilegung eines Streits mit dem anderen Elternteil im Zusammenhang mit einer solchen Reise benötigen, kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0887550706 oder per E-Mail: [email protected]