Um einen Betrag vom Bankkonto eines Kindes abzuheben, ist eine Genehmigung des Rayongerichts erforderlich, das nach der aktuellen Anschrift des Kindes zuständig ist. Eine solche Genehmigung ist für die Verfügung über Mittel auf Kindersparkonten, befristeten und unbefristeten Einlagen, Sparkonten und ähnlichen Konten erforderlich, die auf den Namen des Kindes eröffnet oder von Todes wegen erworben wurden. Werden Mittel im Wege der Erbfolge erworben, so muss das Kind die Erbschaft zunächst unter Vorbehalt der Inventarerrichtung angenommen haben, bevor es den Antrag auf Genehmigung stellt.
Die Eltern sind nicht berechtigt, Mittel von solchen Konten selbständig abzuheben. Selbst dann, wenn sie das Konto selbst eröffnet und sämtliche Mittel darauf eingezahlt haben, ist eine gerichtliche Genehmigung für die Barabhebung oder für die Überweisung der Beträge auf ein anderes Bankkonto zwingend erforderlich.
Das Rayongericht erteilt die Genehmigung zur Abhebung von einem Kinderkonto nur dann, wenn nachgewiesen wird, dass dies im Interesse des Kindes liegt. In bestimmten Fällen kann die Genehmigung auch für dringende Bedürfnisse der Familie erteilt werden, sofern diese als wesentlich begründet werden.
Erforderliche Unterlagen
Für die Erteilung der Genehmigung zur Abhebung von Beträgen vom Konto eines Kindes ist ein Antrag nach Art. 130 Abs. 3 des Familiengesetzbuchs zu stellen.
- Hat das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet (малолетен), so wird der Antrag von den Eltern oder von dem Elternteil unterzeichnet, der die elterlichen Rechte ausübt.
- Bei einem Kind zwischen 14 und 18 Jahren (непълнолетен) ist der Antrag vom Kind selbst zu unterzeichnen; zusätzlich ist die Zustimmung des Elternteils bzw. der Eltern erforderlich, die die elterlichen Rechte ausüben.
In dem Antrag sind anzugeben:
- der genaue Betrag, für den die Genehmigung beantragt wird;
- die Bank und die IBAN des Kontos, von dem die Mittel abgehoben werden sollen. Ist die Abhebung des gesamten Guthabens und die Schließung des Kontos vorgesehen, so ist dies ausdrücklich anzuführen;
- der Zweck, für den die Mittel verwendet werden sollen.
Wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Begründung des Bedarfs und des offensichtlichen Nutzens für das Kind. Erforderlich ist eine sorgfältige Prüfung der Beweismittel, die dem Antrag beigefügt werden, da Fehler in der Begründung häufig zur Zurückweisung des Antrags durch das Gericht führen.
Zu den Unterlagen, die dem Antrag nach Art. 130 Abs. 3 СК zwingend beizufügen sind, gehören:
- ein Nachweis über die aktuelle Anschrift des Kindes (z. B. eine Adresskarte der Gemeinde);
- die Geburtsurkunde des Kindes;
- die gerichtliche Entscheidung über die Ausübung der elterlichen Rechte, sofern die Eltern geschieden sind;
- eine Abschrift der Sterbeurkunde und eine Erbenbescheinigung, sofern der Antrag Beträge aus einer Erbschaft betrifft;
- ein Nachweis über die Eröffnung des Kontos (Sparbuch, Einlagenvertrag oder eine Bescheinigung der Bank über die Kontonummer und das Guthaben);
- ein Kontoauszug, der die Transaktionen auf dem Konto belegt;
- eine Erklärung über das Vermögen des Kindes;
- der Zahlungsbeleg über die entrichtete Staatsgebühr;
- eine Vollmacht, sofern zutreffend.
Je nach der konkreten Sachlage können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa eine Erklärung über den Familienstand und die Vermögensverhältnisse der Eltern, notarielle Urkunden, medizinische Unterlagen u. a.
Die Staatsgebühr für die Bearbeitung des Antrags nach Art. 130 Abs. 3 СК beträgt 25 BGN.
Verfahren vor dem Rayongericht
Nach Einreichung des Antrags und der begleitenden Unterlagen hat das Gericht ohne unnötige Verzögerung zu entscheiden. Es kann eine Stellungnahme der Abteilung „Kinderschutz“ bei der Direktion „Sozialhilfe“ anfordern, um festzustellen, ob die geltend gemachten Bedürfnisse im Interesse des Kindes liegen. Betrifft der Antrag Beträge über einer bestimmten Höhe (beispielsweise über 500 BGN), so fordern die Gerichte häufig zwingend eine Stellungnahme an. Mitarbeiter des „Kinderschutzes“ können auch das Kind selbst anhören, sofern es das 10. Lebensjahr vollendet hat.
Erforderlichenfalls können weitere Unterlagen angefordert werden, die die im Antrag angegebenen Zwecke und Bedürfnisse sowie die Vermögensverhältnisse der Eltern belegen. Um Verzögerungen zu vermeiden, ist es wichtig, dass die Unterlagen ordnungsgemäß vorbereitet und beigefügt werden.
Gelangt das Gericht zu der Auffassung, dass die Abhebung der Mittel im Interesse des Kindes liegt, so erteilt es die beantragte Genehmigung.
Im Falle einer Ablehnung kann die Entscheidung des Rayongerichts vor dem Bezirksgericht angefochten werden.
Sollten Sie eine Rechtsberatung oder Unterstützung im Zusammenhang mit der Erlangung einer Genehmigung des Rayongerichts benötigen, kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0887550706 oder per E-Mail: [email protected]

