Für den Verkauf eines Kraftfahrzeugs, das im Eigentum eines Kindes steht, ist eine Genehmigung des Rayongerichts am gegenwärtigen Wohnsitz des Kindes erforderlich. Dieses Erfordernis entsteht in der Regel dann, wenn ein Elternteil verstorben ist und das Kind das Eigentum oder einen Teil des Eigentums an dem Kraftfahrzeug geerbt hat. Wichtig ist, dass das Kind die Erbschaft unter Inventarvorbehalt angenommen hat, bevor der Antrag auf Genehmigung gestellt wird.
Das Rayongericht kann die Genehmigung für den Verkauf eines Kraftfahrzeugs, das im Eigentum eines Kindes steht, nur dann erteilen, wenn dies im Interesse des Kindes liegt. Die Bedürfnisse und der Nutzen für das Kind sowie dringende Bedürfnisse der Familie können ein Grund für die Erteilung einer solchen Genehmigung sein.
Erforderliche Unterlagen
Für die Erteilung einer Genehmigung zum Verkauf eines Kraftfahrzeugs, das im Eigentum eines Kindes steht, wird ein Antrag nach Art. 130 Abs. 3 des Familiengesetzbuchs gestellt.
- Ist das Kind noch nicht 14 Jahre alt (малолетен), so ist der Antrag von den Eltern oder von dem Elternteil zu unterzeichnen, der die elterlichen Rechte ausübt.
- Ist das Kind zwischen 14 und 18 Jahren alt (непълнолетен), so unterzeichnet es den Antrag persönlich, wobei die Eltern oder der Elternteil, der die elterlichen Rechte ausübt, ihre Zustimmung erteilen müssen.
Der Antrag muss die folgenden Angaben enthalten:
- Den Verkaufspreis des Kraftfahrzeugs.
- Sonstige wesentliche Bedingungen des Verkaufs, soweit solche bestehen.
- Die Gründe, aus denen der Verkauf erforderlich ist, sowie die Zwecke, für die die daraus erzielten Mittel verwendet werden.
Von besonderer Bedeutung ist eine zutreffende Begründung des Bedarfs und des offensichtlichen Nutzens für das Kind. Erforderlich ist zudem eine sorgfältige Prüfung der Beweise, die dem Antrag beigefügt werden, denn gerade hier werden häufig Fehler begangen, die zu einer Ablehnung durch das Gericht führen.
Beizufügende Unterlagen
Dem Antrag nach Art. 130 Abs. 3 des Familiengesetzbuchs sind zwingend die folgenden Unterlagen beizufügen:
- Nachweis über den gegenwärtigen Wohnsitz des Kindes (z. B. Meldekarte der Gemeinde).
- Geburtsurkunde des Kindes.
- Gerichtsentscheidung, mit der dem Elternteil die Ausübung der elterlichen Rechte übertragen wird, im Falle einer Scheidung.
- Abschrift der Sterbeurkunde und Erbenbescheinigung, sofern das Kind das Kraftfahrzeug im Wege der Erbfolge erhalten hat.
- Zulassungsbescheinigung des Kraftfahrzeugs.
- Bescheinigung über den Versicherungswert des Kraftfahrzeugs.
- Formularerklärung über das dem Kind gehörende Vermögen.
- Zahlungsauftrag über die entrichtete Staatsgebühr.
- Vollmacht.
Je nach dem konkreten Fall können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa eine Erklärung über die familiäre und materielle Lage sowie über die Vermögensverhältnisse der Eltern, medizinische Unterlagen und anderes.
Staatsgebühr
Für die Behandlung des Antrags nach Art. 130 Abs. 3 des Familiengesetzbuchs ist eine Staatsgebühr in Höhe von 25 BGN zu entrichten.
Verfahren vor dem Rayongericht
Nach Einreichung der Unterlagen ist das Gericht verpflichtet, unverzüglich zu entscheiden. Erforderlichenfalls kann das Gericht eine Stellungnahme der Direktion „Sozialhilfe“, Abteilung „Kinderschutz“, einholen, um festzustellen, ob die im Antrag angeführten Bedürfnisse vorliegen und ob der Verkauf im Interesse des Kindes liegt. Wird eine Genehmigung für einen höheren Betrag beantragt, so verlangen die Gerichte häufig eine solche Stellungnahme. Hat das Kind das 10. Lebensjahr vollendet, so wird es von den Bediensteten der Abteilung in der Regel angehört.
Das Gericht kann außerdem weitere Unterlagen anfordern, um die im Antrag angeführten Zwecke und Bedürfnisse des Kindes oder die Vermögensverhältnisse der Eltern festzustellen und nachzuweisen. Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, ist die vorherige ordnungsgemäße Zusammenstellung der dem Antrag beizufügenden Unterlagen wichtig.
Gelangt das Gericht zu der Auffassung, dass der Verkauf im Interesse des Kindes liegt, so erteilt es die beantragte Genehmigung.
Weist das Gericht den Antrag zurück, so unterliegt die Ablehnung der Anfechtung vor dem Bezirksgericht.
Sollten Sie eine Rechtsberatung oder Unterstützung im Zusammenhang mit der Erlangung einer Genehmigung des Rayongerichts benötigen, kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 0887550706 oder per E-Mail: [email protected]

