Im Arbeitsgesetzbuch sind konkrete und zwingende Regeln vorgesehen, die die Arbeitgeber bei der Beendigung von Arbeitsverträgen einzuhalten haben. Ein Verstoß gegen diese Regeln kann zu einer rechtswidrigen Entlassung der Arbeiter oder Angestellten führen. Am häufigsten werden vor Gericht die disziplinarischen Entlassungen angefochten, da eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Verstößen gegen die Arbeitsdisziplin für den Arbeiter oder Angestellten bei künftigen Bewerbungen schwerwiegende Folgen hat.
Ein großer Teil der Gerichtsverfahren wegen rechtswidriger Entlassung betrifft die Beendigung von Arbeitsverträgen aus den von den Arbeitgebern häufig herangezogenen Gründen wie Schließung des gesamten Unternehmens oder eines Teils davon, Verringerung des Arbeitsvolumens und Stellenabbau. Zu den häufigen Verstößen der Arbeitgeber zählen das Fehlen oder die fehlerhafte Durchführung der obligatorischen Auswahl, die Aushändigung von Beendigungsanordnungen ohne die erforderlichen Bestandteile, die Nichtbeachtung der Vorschriften über den vorherigen Kündigungsschutz bestimmter Kategorien von Arbeitern und Angestellten sowie die unrichtige Berechnung von Fristen.
Klage auf Aufhebung einer rechtswidrigen Entlassung
Ist der Arbeiter oder Angestellte der Auffassung, dass sein Arbeitsvertrag rechtswidrig beendet wurde, so hat er das Recht, gerichtlichen Schutz zu verlangen, indem er Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entlassung und auf deren Aufhebung erhebt. Nimmt das Gericht an, dass die Entlassung rechtswidrig war, so gilt das Arbeitsverhältnis als nicht beendet. Dies hat für den Arbeiter/Angestellten eine Reihe positiver Folgen, einschließlich der Anerkennung des Zeitraums, in dem er ohne Arbeit war, als Arbeits- und Versicherungszeit. Der Arbeitgeber hat für diesen Zeitraum die entsprechenden Rentenversicherungsbeiträge abzuführen.
Frist für die Klageerhebung
Die Klageschrift auf Aufhebung einer rechtswidrigen Entlassung ist innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab dem Tag der Aushändigung der Anordnung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzureichen. Die Klage kann beim Rayongericht am Sitz des Arbeitgebers oder bei dem Gericht am gewöhnlichen Arbeitsort des Arbeitnehmers erhoben werden.
Weitere Klagen bei rechtswidriger Entlassung
In den meisten Fällen wird die Klage auf Schutz gegen eine rechtswidrige Entlassung mit zwei weiteren Klagen verbunden:
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Klage auf Wiedereinstellung
- Möchte der Arbeiter oder Angestellte weiterhin bei demselben Arbeitgeber tätig sein, so kann ihn das Gericht auf die von ihm bekleidete Stelle wiedereinsetzen, wenn es die Entlassung als rechtswidrig aufhebt. War der Arbeitsvertrag während des Gerichtsverfahrens befristet und ist seine Laufzeit abgelaufen, so wird die Klage auf Wiedereinstellung abgewiesen.
- Der Arbeitnehmer hat sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der gerichtlichen Mitteilung über die Wiedereinstellung an der Arbeitsstelle einzufinden. Auch wenn die Planstelle gestrichen wurde, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihn wieder einzustellen.
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Klage auf Entschädigung für den Zeitraum der Arbeitslosigkeit
- Der Arbeitnehmer kann vom Gericht verlangen, den Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung für die Zeit zu verurteilen, in der er ohne Arbeit war oder eine geringer vergütete Stelle bekleidet hat. Die Entschädigung wird auf der Grundlage des Bruttoarbeitsentgelts oder der Differenz der Arbeitsentgelte berechnet.
- Der Höchstzeitraum, für den eine Entschädigung geltend gemacht werden kann, beträgt sechs Monate ab dem Tag der Beendigung des Arbeitsvertrags.
- Diese Klage kann auch gesondert erhoben werden, einschließlich nach Abschluss des Verfahrens über die Anfechtung der Entlassung. Im Unterschied zur Klage auf Aufhebung der Entlassung, die innerhalb einer Frist von zwei Monaten zu erheben ist, kann die Klage auf Entschädigung innerhalb einer Frist von drei Jahren erhoben werden.
Verfahrensrechtliche Besonderheiten und Gebühren
Die Arbeiter und Angestellten sind in den Verfahren wegen rechtswidriger Entlassung von der Zahlung staatlicher Gebühren und von Verfahrenskosten befreit, einschließlich für Gerichtsgutachten. Die einzige Kostenverpflichtung ist das Anwaltshonorar für den Rechtsbeistand.
Fristen im Gerichtsverfahren
Diese Verfahren werden nach den Vorschriften über das „beschleunigte Verfahren“ verhandelt, was bedeutet, dass das Gericht verpflichtet ist, sie in verkürzten Fristen zu behandeln. Üblicherweise dauern die Verfahren zwischen drei und sechs Monaten.
Sollten Sie eine Rechtsberatung oder Unterstützung im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverträgen und dem Schutz gegen eine rechtswidrige Entlassung benötigen, kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0887550706 oder per E-Mail: [email protected]

