Zu den wichtigsten Arten kommunaler Steuern und Gebühren in Bulgarien gehören die Grundsteuer (Steuer auf Immobilien), die Kraftfahrzeugsteuer und die Gebühr für Siedlungsabfälle (Müllgebühr). Diese Steuern und Gebühren sind im Gesetz über die kommunalen Steuern und Gebühren (ЗМДТ) geregelt und werden von den Eigentümern oder den Nutzern von Immobilien und Fahrzeugen im Hoheitsgebiet des Landes geschuldet.
Grundsteuer
Die Grundsteuer erfasst Gebäude und innerhalb der Bauregulierungsgrenzen gelegene Grundstücke im Hoheitsgebiet Bulgariens; eine Ausnahme gilt für landwirtschaftliche Flächen, die nicht besteuert werden, es sei denn, ein Teil von ihnen ist bebaut.
Wer schuldet die Steuer?
Die Beträge werden von den Eigentümern der Immobilien geschuldet; ist jedoch ein dingliches Nutzungsrecht bestellt worden, so geht die Verpflichtung auf den Nutzungsberechtigten über. Bei Miteigentum entrichtet jeder Eigentümer die Steuer anteilig nach seinem Anteil.
Wie wird der Steuersatz bestimmt?
Die Höhe der Steuer bewegt sich zwischen 0,1 und 4,5 Promille der steuerlichen Bewertung der Immobilie und wird von der Gemeindeverwaltung nach der Lage der Immobilie festgesetzt.
Steuererklärung
Für neu errichtete Gebäude oder Bauwerke, die keiner Inbetriebnahme bedürfen, hat der Eigentümer die Gemeinde innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach der Fertigstellung zu benachrichtigen, indem er eine Steuererklärung zur Veranlagung der Jahressteuer einreicht.
Steuerliche Bewertung und Besteuerungsgrundlage
Die Besteuerung der Immobilien erfolgt auf der Grundlage ihrer steuerlichen Bewertung, die von der Gemeindeverwaltung nach Art, Lage, Fläche, Konstruktion und Zustand der Immobilie festgelegt wird. Für Unternehmen gilt als steuerliche Bewertung der höhere der beiden Werte: der Buchwert oder die kommunale steuerliche Bewertung. Die Steuer ist auch dann geschuldet, wenn die Immobilie nicht genutzt wird.
Befreiungen und Ermäßigungen
Bestimmte Kategorien von Immobilien sind von der Zahlung dieser Steuer befreit, so etwa Immobilien staatlicher und kommunaler Einrichtungen, bestimmte Gebäude von kulturellem Wert u. a. Für die Hauptwohnung ermäßigt sich die Steuer um 50 %.
Zahlungsfristen
Die Steuer ist in zwei Raten zu entrichten: die erste bis zum 30. Juni und die zweite bis zum 31. Oktober. Bei Vorauszahlung bis zum 30. April wird ein Nachlass von 5 % gewährt.
Gebühr für Siedlungsabfälle (Müllgebühr)
Die Gebühr für Siedlungsabfälle dient der Deckung der Kosten für das Einsammeln, den Abtransport und die Beseitigung der Siedlungsabfälle sowie für die Reinhaltung der öffentlichen Flächen.
Bestimmung der Höhe
Die Gebühr wird jährlich von den Gemeindeverwaltungen festgesetzt und erfasst jede Ortschaft. Nach dem Gesetz soll die Menge der Abfälle die Grundlage der Gebühr bilden; in der Praxis ist dies jedoch selten möglich, und die Höhe wird in der Regel auf der Grundlage der steuerlichen Bewertung der Immobilie berechnet.
Beispiel: Für die Immobilien von Bürgern und für die Wohnimmobilien von Unternehmen, die im Gebiet der Hauptstadtgemeinde Sofia belegen sind, beträgt die Gebühr für das Jahr 2019 1,6 Promille der steuerlichen Bewertung der jeweiligen Immobilie.
Zahlungsfristen
Die Gebühr ist in vier gleichen Teilen mit Fristen bis zum 30. April, 30. Juni, 30. September und 30. November zu entrichten.
Befreiungen von der Gebühr
Eine Gebühr für das Einsammeln und den Abtransport des Mülls wird nicht erhoben, wenn:
- Die Leistung von der Gemeinde nicht erbracht wird.
- Die Immobilie während des gesamten Jahres nicht genutzt wird und der Eigentümer hierüber bis zum Ende des Vorjahres bei der jeweiligen Gemeinde eine Erklärung eingereicht hat.
Kraftfahrzeugsteuer
Diese Steuer ist für alle Fahrzeuge geschuldet, die für den Verkehr auf dem Straßennetz Bulgariens zugelassen sind; sie bemisst sich nach der Art des Fahrzeugs und der Leistung des Motors.
Wer schuldet die Steuer?
Die Steuer ist eine Verpflichtung der Eigentümer der Fahrzeuge; für Elektroautomobile, Elektromotorräder und Elektromopeds besteht eine Steuerbefreiung.
Bestandteile der Steuer für Personenkraftwagen
Die Steuer auf Kraftfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Masse von bis zu 3,5 t setzt sich zusammen aus:
- einer vermögensbezogenen Komponente, die sich nach der Leistung des Motors bestimmt und nach dem Alter des Fahrzeugs angepasst wird.
- einer ökologischen Komponente, die sich nach der Umweltkategorie des Fahrzeugs bestimmt und vom Gemeinderat berechnet wird.
Befreiungen und Ermäßigungen
Für Omnibusse, Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen mit den Umweltnormen „Euro 4“ ermäßigt sich die Steuer um 20 %, für „Euro 5“, „Euro 6“ und „EEV“ um 50 %.
Zahlungsfristen
Die geschuldeten Beträge sind in zwei gleichen Teilen zu entrichten – bis zum 30. Juni und bis zum 31. Oktober des jeweiligen Jahres. Bei Vorauszahlung des gesamten Jahresbetrags bis zum 30. April wird ein Nachlass von 5 % gewährt.
Zusätzliche Anforderungen
Bei der Übertragung des Eigentums an einem Fahrzeug muss die Steuer für das gesamte Jahr vom bisherigen Eigentümer entrichtet worden sein. Die ordnungsgemäße Zahlung der Steuer ist eine notwendige Voraussetzung für die Zulassung des Fahrzeugs zur periodischen technischen Überprüfung.
Die so festgelegten kommunalen Steuern und Gebühren sollen Mittel für die Unterhaltung der örtlichen Infrastruktur und der örtlichen Dienstleistungen bereitstellen und damit Ordnung sowie eine nachhaltige Entwicklung der Gemeinden gewährleisten.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns telefonisch unter: 0887550706 oder per E-Mail: [email protected]

