Die Gründung einer Einpersonen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (EOOD) bietet eine Reihe von Vorteilen für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Die EOOD ist die optimale Wahl für den Start eines kleinen Unternehmens, insbesondere wenn der Eigentümer sämtliche Geschäfte der Gesellschaft selbst führt. Das Kapital einer EOOD kann sowohl einer natürlichen Person als auch einer anderen juristischen Person gehören.

Das für die Registrierung einer EOOD erforderliche Mindestkapital beträgt 2 BGN.

Vorteile der Registrierung einer EOOD

Die EOOD wird häufig als Alternative zum Arbeitsverhältnis genutzt. Fachkräfte mit hohen Einkünften gründen Einpersonengesellschaften und arbeiten über diese für ihren Arbeitgeber, wodurch sich die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge verringert. Entscheidet sich der Eigentümer, sich als Alleininhaber des Kapitals selbst zu versichern, statt einen Vertrag über die Geschäftsführung abzuschließen, so kann er niedrigere Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch nehmen. Selbstversicherte Personen sind – anders als die aufgrund eines Arbeitsvertrags Beschäftigten – nicht gegen sämtliche sozialen Risiken versichert und können das versicherungspflichtige Mindesteinkommen wählen.

Darüber hinaus ermöglicht die EOOD die Geltendmachung verschiedener betrieblicher Aufwendungen, durch die der Gewinn und damit auch die Steuerschuld gemindert werden. Der Gewinn unterliegt einer Körperschaftsteuer von 10 %; anschließend kann der verbleibende Ertrag als Dividende ausgeschüttet werden, die mit einer Steuer von 5 % belastet wird. Auf den Dividendenbetrag werden keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben.

Dieses Modell ist auch für die Arbeitgeber vorteilhaft, da sie keine Sozialversicherungsbeiträge schulden und Aufwendungen für Krankengeldleistungen, Gebühren für arbeitsmedizinische Dienste sowie sonstige Kosten einsparen.

Für die Registrierung einer EOOD erforderliche Unterlagen

Bei der Vorbereitung der Unterlagen sind der Name und die Anschrift des Unternehmens zu wählen sowie der Gegenstand der Tätigkeit und die Person des Geschäftsführers festzulegen. Es empfiehlt sich, im Handelsregister zu prüfen, ob der gewählte Name frei ist, um eine Ablehnung der Eintragung wegen Übereinstimmung mit einem bereits eingetragenen oder von einer anderen Person reservierten Namen zu vermeiden.

Unterlagen, die für die Registrierung einer EOOD im Handelsregister einzureichen sind:

  • Gründungsprotokoll
  • Gründungsakt
  • Abschrift des Gründungsakts mit geschwärzten personenbezogenen Daten
  • Notariell beglaubigte Unterschriftsprobe des Geschäftsführers (Spezimen)
  • Erklärung nach Art. 141 Abs. 8 des Handelsgesetzes, unterzeichnet vom Geschäftsführer
  • Erklärung des Geschäftsführers nach Art. 142 des Handelsgesetzes
  • Erklärung über die Richtigkeit der angemeldeten Umstände und über die Annahme der zur Offenlegung eingereichten Unterlagen
  • Erklärung nach Art. 13 Abs. 5 des Gesetzes über das Handelsregister und das Register der juristischen Personen ohne Erwerbszweck (wenn die Unterlagen von einem Bevollmächtigten eingereicht werden)
  • Zahlungsanweisung oder Bankbescheinigung über das eingezahlte Kapital
  • Nachweis über die entrichtete Staatsgebühr
  • Vollmacht (bei Einreichung durch einen Rechtsanwalt)
  • Antrag nach dem Formular А4

Gehört das Kapital einer anderen juristischen Person, so ist ein Beschluss des zuständigen Organs dieser Gesellschaft über die Beteiligung an der Gründung der EOOD erforderlich.

Das Kapital ist auf ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Bank einzuzahlen. Bei der Einzahlung des Kapitals sind der Bank die Originale des Gründungsprotokolls und des Gründungsakts vorzulegen.

Das Verfahren der Registrierung einer EOOD ist komplexer, wenn das Kapital als Sacheinlage (Apport) eingebracht wird. In diesem Fall ist eine vorherige Bewertung durch drei von der Registeragentur bestellte Sachverständige erforderlich. Umfasst die Sacheinlage eine Immobilie, so muss der Gründungsakt notariell beglaubigt werden.

Die Unterlagen für die Registrierung können von einem Rechtsanwalt aufgrund einer schriftlichen Vollmacht eingereicht werden, wodurch die notariellen Gebühren für die Beglaubigung der Vollmacht und des Antrags А4 sowie die Hälfte der Staatsgebühr eingespart werden.

Wie hoch sind die Gebühren für die Registrierung einer EOOD?
  • Die Gebühr für die Registrierung einer EOOD beträgt bei Einreichung der Unterlagen am Schalter der Registeragentur 110 BGN.
  • Bei elektronischer Einreichung der Unterlagen durch einen Rechtsanwalt ermäßigt sich die Gebühr auf 55 BGN.
Frist für die Registrierung einer EOOD

Die EOOD wird am nächsten Arbeitstag nach Einreichung der Unterlagen in das Handelsregister eingetragen. Fehlen Unterlagen oder bestehen Unstimmigkeiten, so ergehen Mängelhinweise, denen innerhalb einer Frist von drei Tagen nachzukommen ist. Nach Erfüllung dieser Hinweise wird die Eintragung abgeschlossen.

Liegt in den Unterlagen ein Fehler vor, der nicht berichtigt werden kann, so ergeht unmittelbar eine Ablehnung der Eintragung. Eine solche Ablehnung kann ergehen, wenn bereits ein Unternehmen mit demselben Namen besteht oder wenn im Gegenstand der Tätigkeit eine Tätigkeit angegeben ist, für die eine vorherige Genehmigung erforderlich ist.

Sollten Sie weitere Informationen, eine Beratung oder Unterstützung bei der Registrierung einer EOOD benötigen, kontaktieren Sie uns telefonisch unter: 0887550706 oder per E-Mail: [email protected]