Um das Eigentum an einem Kraftfahrzeug (МПС) zu übertragen, ist der Abschluss eines Vertrages mit notariell beglaubigten Unterschriften des Verkäufers und des Käufers erforderlich. Diese Beglaubigung kann bei jedem Notar vorgenommen werden, unabhängig vom Ort der Zulassung des Fahrzeugs.
Zu beachten ist, dass die Übertragung bei einem aus dem Ausland eingeführten, aber noch nicht bei der Verkehrspolizei (КАТ) zugelassenen Kraftfahrzeug durch einen schriftlichen Kaufvertrag ohne notarielle Beglaubigung erfolgt. Für die anschließende Zulassung bei der Verkehrspolizei (КАТ) ist dem Vertrag zusätzlich eine Rechnung des Verkäufers beizufügen; in den meisten Fällen handelt es sich dabei um Autohäuser.
Für die Übertragung des Eigentums an einem Kraftfahrzeug erforderliche Unterlagen
Bei der notariellen Beurkundung der Übertragung sind die folgenden Unterlagen vorzulegen:
- Kaufvertrag oder alternativ ein Schenkungs- oder Tauschvertrag über das Kraftfahrzeug;
- Zulassungsbescheinigung, Teile І und ІІ (kleiner und großer Fahrzeugschein);
- Kfz-Haftpflichtversicherung („Гражданска отговорност“);
- Bescheinigung über den Versicherungswert des Kraftfahrzeugs, die von einer Versicherungsgesellschaft und nicht von einem Makler ausgestellt sein muss;
- Quittung über die entrichtete Kraftfahrzeugsteuer für das laufende Jahr;
- Quittung über die entrichtete kommunale Steuer nach Art. 44 des Gesetzes über die kommunalen Steuern und Gebühren (ЗМДТ).
Wird der Verkäufer durch einen Bevollmächtigten vertreten, so sind zusätzlich erforderlich:
- eine ausdrückliche notariell beglaubigte Vollmacht;
- eine notariell beglaubigte Erklärung nach Art. 264 Abs. 2 der Steuer- und Sozialversicherungsverfahrensordnung (ДОПК);
- eine notariell beglaubigte Erklärung über die Staatsangehörigkeit und den Personenstand nach Art. 25 Abs. 8 des Gesetzes über die Notare und die notarielle Tätigkeit (ЗННД).
Bitte beachten Sie, dass eine unmittelbar vor dem Verkauf per Banküberweisung oder über eine Plattform wie ePay entrichtete Kraftfahrzeugsteuer im System der Verkehrspolizei (КАТ) möglicherweise nicht rechtzeitig erfasst ist. In einem solchen Fall kann es erforderlich werden, den Zahlungsbeleg bei der Gemeinde, Abteilung „Kommunale Steuern und Gebühren“, beglaubigen zu lassen.
Besondere Fallgestaltungen bei der Eigentumsübertragung
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Bei bestehender Ehe: Ist der Verkäufer verheiratet und wurde das Fahrzeug während der Ehe erworben, so ist zusätzlich die Anwesenheit des anderen Ehegatten oder entsprechend eine notariell beglaubigte Vollmacht nebst Erklärungen nach Art. 264 Abs. 2 ДОПК und Art. 25 Abs. 8 ЗННД erforderlich. Obwohl das Fahrzeug auf einen der Ehegatten zugelassen ist, gilt es als gemeinsames Eigentum.
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Bei juristischen Personen: Ist der Verkäufer eine Gesellschaft, so können einige Notare zusätzlich ein Protokoll der Gesellschafterversammlung verlangen, mit dem der Beschluss über den Verkauf des Kraftfahrzeugs gefasst wurde.
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Bei minderjährigen Eigentümern: Ist der Eigentümer des Kraftfahrzeugs ein Kind unter 14 Jahren (малолетно) oder ein Kind zwischen 14 und 18 Jahren (непълнолетно), so wird es von seinem gesetzlichen Vertreter (Elternteil) vertreten. Dies kommt häufig vor, wenn das Kind Erbe eines verstorbenen Elternteils ist, dessen Name in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. Der Notar wird in diesem Fall eine Erbenbescheinigung, eine Geburtsurkunde und eine gerichtliche Genehmigung für den Verkauf verlangen.
Prüfung der Unterlagen und weitere Anforderungen
Der Notar nimmt eine Prüfung der Unterlagen im elektronischen System der Verkehrspolizei (КАТ) vor. Es empfiehlt sich, eine Kopie der elektronischen Auskunft zu verlangen, um zu prüfen, ob Pfändungen an dem Fahrzeug angeordnet worden sind.
Das Fehlen einer Kfz-Haftpflichtversicherung oder einer gültigen technischen Untersuchung steht der Übertragung des Eigentums an dem Fahrzeug nicht entgegen.
Nach dem Abschluss des Rechtsgeschäfts hat der neue Eigentümer das Fahrzeug innerhalb eines Monats bei der Verkehrspolizei (КАТ) auf seinen Namen zuzulassen, um eine Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) zu erhalten, in der er als Eigentümer ausgewiesen ist.
Verfahren bei administrativen und territorialen Unterschieden
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Wenn Verkäufer und Käufer aus demselben Bezirk stammen: In diesem Fall kann die Zulassung sofort erfolgen, sofern kein Wechsel des Kennzeichens erforderlich ist und der neue Eigentümer keine konstruktiven Änderungen am Fahrzeug plant. Es genügt, den Notar vorab zu unterrichten und eine zusätzliche Gebühr von 11 BGN zu entrichten, damit die neue Bescheinigung sofort ausgestellt wird. Wird der Vertrag nach 14 Uhr unterzeichnet, so kann die Zulassung am nächsten Arbeitstag vorgenommen werden.
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Wenn Verkäufer und Käufer aus verschiedenen Bezirken stammen: Wünscht der Käufer in diesem Fall einen Wechsel der Kennzeichenschilder, so hat er das Fahrzeug bei der Verkehrspolizei (КАТ) zur Identifizierung vorzuführen.
Lässt der Käufer das Fahrzeug nicht innerhalb eines Monats zu, so wird die Zulassung von Amts wegen beendet, und die Kennzeichenschilder sowie die Zulassungsbescheinigung werden ungültig.
Zusätzliche Möglichkeiten zur Beibehaltung des Kennzeichens
Seit dem 1. Januar 2021 hat der Verkäufer die Möglichkeit, das Kennzeichen des von ihm verkauften Fahrzeugs für ein anderes Fahrzeug derselben Kategorie zu behalten. Dies geschieht durch die Einreichung eines Antrags bei der Verkehrspolizei (КАТ) vor dem Rechtsgeschäft. Nach der Einreichung des Antrags kann der Verkäufer innerhalb eines Monats ein anderes Fahrzeug mit denselben Kennzeichenschildern zulassen.
Steuerliche Erfassung des neuen Eigentümers
Der neue Eigentümer des Fahrzeugs ist nicht verpflichtet, den Erwerb des Fahrzeugs bei der Gemeinde zu erklären, da die Angaben zum Eigentümerwechsel automatisch von Amts wegen übermittelt werden.
Sollten Sie eine Beratung im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf eines Kraftfahrzeugs, mit der Prüfung und Erstellung der erforderlichen Unterlagen benötigen, kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0887550706 oder per E-Mail: [email protected]

