Eine Lastenbescheinigung wird am häufigsten beim Verkauf einer Immobilie und bei der Bestellung einer Hypothek verlangt. In ihr werden sämtliche Eintragungen, Vermerke und Löschungen von Lasten und Rechten an der Immobilie zum Zeitpunkt ihrer Erstellung ausgewiesen bzw. es wird bescheinigt, dass solche nicht bestehen. Die amtliche Bezeichnung dieser Bescheinigung lautet „Bescheinigung über Eintragungen, Vermerke und Löschungen für eine Immobilie“.

Die Lastenbescheinigung wird vom Eintragungsamt (Служба по вписванията) bei der Registeragentur ausgestellt.

Wenn Sie eine Immobilie erwerben, empfehlen wir, eine Bescheinigung über das Nichtbestehen von Lasten mit dem längstmöglichen Prüfungszeitraum anzufordern. Üblicherweise beschränken sich die Beteiligten darauf, eine Prüfung für einen Zeitraum von 10 Jahren rückwirkend zu verlangen. Dies ist für den Käufer jedoch nicht immer eine ausreichende Gewähr dafür, dass er eine „lastenfreie“ Immobilie erwirbt. Der Grund hierfür ist, dass die zehnjährige Frist bei anhängigen Zivilverfahren mit eingetragenen Klageschriften sowie bei Verfügungsverboten nicht abläuft.

Beachten Sie ferner, dass die elektronischen Auskünfte aus dem Immobilienregister nicht immer die vollständigen Informationen über die Immobilie enthalten. Deshalb ist die Einholung einer Bescheinigung ein zwingender Bestandteil der Prüfung der Lasten an der Immobilie.

Antrag auf Ausstellung einer Lastenbescheinigung

Der Antrag auf Ausstellung einer Lastenbescheinigung muss Folgendes enthalten:

  • Angaben zu den Personen, auf die sich die Auskunft bezieht, sowie zu deren unmittelbaren Rechtsvorgängern;
  • Eine vollständige Beschreibung der Immobilie, ihre Lage, die Gemeinde, in der sie belegen ist, und mindestens drei ihrer Grenzen.

Dem Antrag sind beizufügen:

  • Kopien sämtlicher Eigentumsdokumente in chronologischer Reihenfolge, damit die gesamte Geschichte der Immobilie nachvollzogen werden kann (notarielle Urkunden, Verträge über die freiwillige Teilung oder gerichtliche Teilungsurteile, Eheverträge, Testamente, Erbenbescheinigungen u. a.);
  • Ein aktueller Lageplan bzw. eine aktuelle Katasterskizze der Agentur für Geodäsie, Kartographie und Kataster;
  • Ein Nachweis über die entrichtete staatliche Gebühr.

Neben der Beantragung „am Schalter“ kann die Bescheinigung auch auf elektronischem Wege beantragt und entgegengenommen werden. Hierfür muss der Antragsteller über eine elektronische Signatur oder ein von der Registeragentur ausgestelltes digitales Zertifikat verfügen.

Verfügen Sie nicht über Kopien einiger der älteren Eigentumsdokumente, so müssen Sie sich diese vorab beschaffen. Hierzu ist vor Ort oder auf elektronischem Wege ein Antrag auf Erteilung unbeglaubigter Abschriften zu stellen.

Gebühren für die Ausstellung der Bescheinigung:

  • 10 BGN – für die Ausstellung innerhalb von bis zu 7 Arbeitstagen;
  • 30 BGN – für die Ausstellung innerhalb von bis zu 3 Arbeitstagen.

Jede Lastenbescheinigung trägt einen eindeutigen alphanumerischen Code mit einer Länge von 12 Zeichen, der aus Ziffern und lateinischen Großbuchstaben besteht. Wir empfehlen, eine Echtheitsprüfung vorzunehmen, d. h. zu prüfen, ob die Ihnen vorliegende Bescheinigung mit der von der Registeragentur ausgestellten identisch ist. Diese Prüfung können Sie unter https://uwt.registryagency.bg/ vornehmen.

Die Lastenbescheinigung für eine Immobilie hat keine Gültigkeitsdauer. Sie ist nur zum Zeitpunkt ihrer Ausstellung aktuell und gültig. Eintragungen, Vermerke und Löschungen für Immobilien werden täglich vorgenommen. Deshalb können bereits am Tag nach der Ausstellung der Bescheinigung Änderungen eintreten und beispielsweise eine Klageschrift oder ein Verfügungsverbot eingetragen werden.

Sollten Sie eine Beratung im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf einer Immobilie, mit der Beschaffung von Abschriften von Eigentumsdokumenten sowie von Lastenbescheinigungen benötigen, kontaktieren Sie uns telefonisch unter: 0887550706 oder per E-Mail: [email protected]