Das Kapital einer Handelsgesellschaft kann erhöht werden, wenn zusätzliche Mittel für Investitionen oder für die Erweiterung ihrer Tätigkeit aufzubringen sind. Die Kapitalerhöhung trägt dazu bei, das Vertrauen von Kunden und Gläubigern zu stärken. Die Erhöhung kann auch zu buchhalterischen Zwecken genutzt werden, etwa zur Verbesserung der Kennzahlen in der Bilanz des Unternehmens. Dies kann durch die Kapitalisierung nicht ausgeschütteter Gewinne aus Vorjahren oder durch die Umwandlung gewährter Darlehen und zusätzlicher Einlagen in Kapital erreicht werden.

Das Kapital einer EOOD und einer OOD kann durch Geldeinlagen oder durch Sacheinlagen erhöht werden. Im Falle von Sacheinlagen ist eine vorherige Bewertung durch drei von der Registeragentur bestellte Sachverständige erforderlich, um den Wert der Einlage zu bestimmen. Der Wert darf den von den Sachverständigen festgestellten Betrag nicht überschreiten. Als Sacheinlagen können Immobilien, Kraftfahrzeuge, Maschinen, Marken und sonstige Vermögenswerte eingebracht werden.

Verfahren und Möglichkeiten der Kapitalerhöhung bei einer EOOD und einer OOD

Nach dem Handelsgesetz kann die Erhöhung des Kapitals einer EOOD und einer OOD auf folgende Weise erfolgen:

  • Durch Erhöhung des Wertes der Geschäftsanteile: In diesem Fall wird der Nennwert jedes Geschäftsanteils erhöht, wobei der Betrag auf das Konto der Gesellschaft einzuzahlen ist. So kann der Wert der Geschäftsanteile beispielsweise von 1 BGN auf 100 BGN erhöht werden. Die Gesellschafter oder der Alleininhaber des Kapitals zahlen den erhöhten Wert der Geschäftsanteile auf das Girokonto der Gesellschaft ein.
  • Durch Zeichnung neuer Geschäftsanteile: Bei dieser Möglichkeit erwerben die Gesellschafter oder der Alleininhaber des Kapitals zusätzliche Geschäftsanteile. Bei einer OOD werden die neuen Geschäftsanteile entsprechend der bisherigen Beteiligung jedes Gesellschafters am Kapital verteilt. Halten beispielsweise zwei Gesellschafter je 10 Geschäftsanteile und wird das Kapital um 20 neue Geschäftsanteile erhöht, so erwirbt jeder von ihnen 10 neue Geschäftsanteile. Im Gesellschaftsvertrag kann jedoch vorgesehen werden, dass die Beteiligung an der Erhöhung nicht im Verhältnis zu den bisherigen Geschäftsanteilen erfolgt.
  • Unter Verwendung angesammelter und nicht ausgeschütteter Gewinne: Die neuen Geschäftsanteile können aus Gewinnen der Vorjahre gebildet werden. In diesem Fall haben sich sämtliche Gesellschafter verhältnismäßig und ohne Ausschluss zu beteiligen.
  • Durch Darlehen und zusätzliche Geldeinlagen: Darlehen und zusätzliche Einlagen von Gesellschaftern unterliegen einer vorherigen Bewertung durch Sachverständige, um zu bestätigen, dass die Mittel der Gesellschaft tatsächlich zur Verfügung gestellt wurden. Dies ist eine zwingende Voraussetzung für die Eintragung der Erhöhung im Handelsregister.
  • Durch die Aufnahme eines neuen Gesellschafters: Die Kapitalerhöhung kann die Zeichnung neuer Geschäftsanteile durch einen neuen Gesellschafter umfassen, was zwei parallele Verfahren voraussetzt – für die Aufnahme des Gesellschafters und für die Kapitalerhöhung. Der Wert der neuen Geschäftsanteile kann in Geld oder in Vermögensgegenständen eingebracht werden, wobei bei der Einlage von Immobilien eine Bewertung durch Sachverständige erforderlich ist.
Kapitalisierung von Gewinnen und Eigenmitteln

In der Praxis ist eine Erhöhung des Kapitals einer EOOD und einer OOD mit Eigenmitteln der Gesellschaft möglich, etwa durch die Kapitalisierung nicht ausgeschütteter Gewinne aus Vorjahren oder von im Fonds „Rücklagen“ angesammelten Mitteln. Im Unterschied zu den Aktiengesellschaften, bei denen der Beschluss über die Erhöhung innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung des Jahresabschlusses zu fassen ist, besteht bei der EOOD und der OOD ein solches Erfordernis nicht. Der Alleininhaber des Kapitals oder die Gesellschafterversammlung können jederzeit einen Beschluss über die Kapitalerhöhung unter Verwendung des nicht ausgeschütteten Gewinns fassen

Sollten Sie weitere Informationen, Unterstützung oder eine Beratung im Zusammenhang mit der Erhöhung des Kapitals einer OOD oder einer EOOD benötigen, kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0887550706 oder per E-Mail: [email protected]