Die Registrierung eines Pfandleihhauses ist für Personen zwingend, die beabsichtigen, Darlehen gegen Verpfändung beweglicher Sachen anzubieten. Zu diesem Zweck wird üblicherweise eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet (EOOD oder OOD), wobei das Gesetz kein Mindestkapital verlangt. Die Gesellschaft kann sogar mit einem Kapital von 2 BGN eingetragen werden.
Besondere Anforderungen an Pfandleihhäuser
Die als Pfandleihhaus registrierte Gesellschaft darf ausschließlich die Tätigkeit der Geldausleihe gegen Verpfändung von Sachen ausüben. Ihr Tätigkeitsbereich ist auf diesen Hauptgegenstand beschränkt, was die Ausübung sonstiger Handelstätigkeiten ausschließt, sofern diese nicht unmittelbar mit der Gewährung von Darlehen gegen Pfand zusammenhängen. Beabsichtigen Sie daher, daneben eine weitere Handelstätigkeit auszuüben, so ist es wichtig, diese nicht in dieselbe Gesellschaft aufzunehmen.
Pfandleihhäuser unterliegen besonderen gesetzlichen Anforderungen, die Folgendes umfassen:
- Beschränkung des Zinssatzes.
- Anforderungen an die Aufbewahrung der verpfändeten Sachen und an die Ausstellung von Pfandscheinen.
- Besonderheiten hinsichtlich des Brandschutzes, der Alarmanlagen und der Aufschaltung auf eine Sicherheitszentrale (СОТ).
Pfandleihhäuser fallen unter die Vorschriften des Gesetzes über Maßnahmen gegen Geldwäsche (ЗМИП), was die Einhaltung strenger Verfahren und Transparenzanforderungen voraussetzt.
Firma und Gegenstand der Tätigkeit
In der Firma der Gesellschaft muss zwingend die Bezeichnung „заложна къща“ (Pfandleihhaus) enthalten sein. Darüber hinaus ist es wichtig, den Gegenstand der Tätigkeit genau festzulegen und zu beschreiben, um Probleme bei künftigen Eintragungen in das vom Finanzministerium geführte Register zu vermeiden.
Unterlagen für die Eintragung eines Pfandleihhauses in das Handelsregister
Bei der Eintragung eines Pfandleihhauses in das Handelsregister sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Gründungsakt für ein EOOD oder Gesellschaftsvertrag für ein OOD – dieser enthält die erforderlichen Angaben, wobei personenbezogene Daten, die über die gesetzlich vorgeschriebenen hinausgehen, geschwärzt sein müssen.
- Protokoll der Gründungsversammlung.
- Unterschriftsprobe (Spezimen) des Geschäftsführers.
- Erklärung des Geschäftsführers nach Art. 141 Abs. 8 des Handelsgesetzes.
- Erklärung des Geschäftsführers nach Art. 5 der Verordnung über die Tätigkeit der Pfandleihhäuser.
- Führungszeugnis des Geschäftsführers.
- Bankbeleg über die Einzahlung des Kapitals.
- Anwaltsvollmacht, sofern die Unterlagen von einem Rechtsanwalt eingereicht werden.
- Erklärungen nach Art. 13 Abs. 4 und Abs. 5 ЗТРРЮЛНЦ (Gesetz über das Handelsregister und das Register der juristischen Personen ohne Erwerbszweck).
- Zahlungsbeleg über die entrichtete Staatsgebühr für die Eintragung.
Gehört zu den Gesellschaftern eine andere Handelsgesellschaft, so ist zusätzlich ein Beschluss ihres zuständigen Organs über die Beteiligung an der Gründung der neuen Gesellschaft (OOD) erforderlich.
Staatsgebühren und Einreichung der Unterlagen
Für die Eintragung in das Handelsregister beträgt die Staatsgebühr 110 BGN bei Einreichung in Papierform und 55 BGN bei elektronischer Einreichung.
Eintragung in das öffentliche Register des Wirtschaftsministeriums
Nach der Eintragung in das Handelsregister muss sich das Pfandleihhaus zusätzlich in dem öffentlichen Register eintragen lassen, das vom Wirtschaftsministerium geführt wird und in dem alle Personen erfasst werden, die Geschäfte mit Edelmetallen und Edelsteinen tätigen. Wichtig ist, den Eintragungsantrag mindestens 14 Tage vor der tatsächlichen Aufnahme der Tätigkeit einzureichen.
Zu den für die Eintragung beim Wirtschaftsministerium erforderlichen Unterlagen gehören:
- Antrag nach amtlichem Muster.
- Kopie des Personalausweises oder eine Erklärung über die darin enthaltenen Daten (zur Einholung des Führungszeugnisses von Amts wegen).
- Eigentumsnachweis oder Mietvertrag über die Räumlichkeiten, in denen die Tätigkeit ausgeübt wird, unter Angabe der genauen Anschrift.
- Weitere Unterlagen je nach dem konkreten Fall.
- Notariell beglaubigte Vollmacht, sofern die Unterlagen von einem Bevollmächtigten eingereicht werden. Wird der Antrag von einem Rechtsanwalt eingereicht, so ist eine Beglaubigung nicht erforderlich.
- Zahlungsbeleg über die entrichtete Staatsgebühr.
Staatsgebühr und Fristen für die Eintragung
Die Staatsgebühr für die Eintragung in das öffentliche Register des Wirtschaftsministeriums beträgt 200 BGN. Für jedes weitere Objekt oder jede weitere Person ist eine Gebühr von 20 BGN zu entrichten. Die Eintragung erfolgt binnen 14 Tagen nach Einreichung des Antrags und sämtlicher erforderlicher Unterlagen.
Nach der Eintragung stellt das Wirtschaftsministerium eine Eintragungsbescheinigung aus, die im Pfandleihhaus an gut sichtbarer Stelle auszuhängen ist. Bei Verlust oder Vernichtung der Bescheinigung wird kein Duplikat ausgestellt. Zur Wiedererlangung der Bescheinigung muss das Pfandleihhaus das gesamte Eintragungsverfahren erneut durchlaufen und eine neue Bescheinigung erhalten.
Sollten Sie eine Beratung und Unterstützung bei der Registrierung eines Pfandleihhauses benötigen, kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0887550706 oder per E-Mail: [email protected]

