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Handelsgeschäfte und Verträge

Langjährige Erfahrung bei der Strukturierung und dem Abschluss unterschiedlichster Handelsvereinbarungen für bulgarische und internationale Handelsgesellschaften.

Die Anwaltskanzlei „Filipov und Beleva“ verfügt über langjährige Erfahrung in Handelsgeschäften und -verträgen sowie in der Beratung bulgarischer und internationaler Handelsgesellschaften bei der Strukturierung und dem Abschluss unterschiedlichster Handelsvereinbarungen.

Handelsgeschäfte und Verträge

Unsere Leistungen

Wir bieten unseren Mandanten die Erstellung sämtlicher Arten von Handelsverträgen an:

  • Kaufverträge;
  • Vertriebsverträge;
  • Leasingverträge;
  • Franchiseverträge;
  • Kommissionsverträge;
  • Konsignationsverträge;
  • Speditionsverträge;
  • Beförderungsverträge;
  • Lizenz- und Know-how-Verträge;
  • Abtretungsverträge (Zession);
  • Bau- und Sanierungsverträge;
  • Tauschverträge (Barter) über Waren und Dienstleistungen;
  • Marketing- und Werbeverträge;
  • Schuldbeitritts- und Schuldübernahmeverträge;
  • Darlehensverträge;
  • Mietverträge;
  • Werkverträge, einschließlich für Websites, Software und Systeme;
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Waren und Dienstleistungen, einschließlich des Online-Handels;
  • Geheimhaltungsvereinbarungen u. a.

Unser Team bietet seinen Firmenkunden außerdem folgende Leistungen:

  • Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen und Bestellung von Sicherheiten für Handelsgeschäfte und -verträge – besondere Pfandrechte an Maschinen und Ausrüstung, Forderungen, Wertpapieren, Gesellschaftsanteilen und Handelsunternehmen, Hypotheken auf Immobilien sowie Schuldscheine;
  • Teilnahme an Handelsverhandlungen und außergerichtliche Streitbeilegung;
  • Mündliche und schriftliche Rechtsberatung und Stellungnahmen zu Handelsgeschäften und -verträgen;
  • Ausarbeitung der erforderlichen Unterlagen für verschiedene Formen der vertraglichen Handelsvertretung – Prokuristen, Handlungsbevollmächtigte und Gehilfen, Handelsvertreter und -makler;
  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (materiell und immateriell) aus Versicherungspolicen;
  • Prozessvertretung in Gerichtsverfahren bei Handelssachen;
  • Vertretung in Sicherungsverfahren zur Absicherung künftiger Klagen, einschließlich Eintragung von Arrestpfandrechten und Pfändung von Bankkonten des Schuldners;
  • Vertretung in Zwangsvollstreckungsverfahren zur Forderungseinziehung.
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