Mit den im „Amtsblatt“ Nr. 37 vom 7. Mai 2019 veröffentlichten Änderungen des Gesetzes über Maßnahmen gegen Geldwäsche (ЗМИП) wurden wichtige Neuerungen eingeführt, die die Pflicht zur Einreichung der Erklärung nach Art. 63 Abs. 4 des ЗМИП über die wirtschaftlich Berechtigten betreffen. Die Änderungen betreffen ferner die Fristen für die Erstellung neuer bzw. die Aktualisierung bestehender Interner Regeln zur Kontrolle und Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.
Erweiterung des Kreises der von der Erklärungspflicht befreiten Personen
Mit der Neufassung des Art. 63 Abs. 5 des ЗМИП wird der Kreis der juristischen Personen und sonstigen Rechtsgebilde erweitert, die nicht verpflichtet sein werden, eine Erklärung über die wirtschaftlich Berechtigten einzureichen. Das Gesetz bestimmt, dass ein Unternehmen keine Erklärung nach Art. 63 Abs. 4 einzureichen hat, wenn seine Gesellschafter oder Alleingesellschafter juristische Personen sind und die natürlichen Personen, die wirtschaftlich Berechtigte sind, bereits in den Registerakten der an der Eigentumskette beteiligten, in Bulgarien errichteten juristischen Personen eingetragen sind.
Befinden sich jedoch in der Eigentumskette juristische Personen oder Rechtsgebilde, die nicht auf dem Gebiet Bulgariens errichtet wurden, so ist zwingend eine Erklärung über den wirtschaftlich Berechtigten nach Art. 63 Abs. 4 des ЗМИП einzureichen.
Verlängerte Frist für die Erstellung und Aktualisierung der internen Regeln
Mit den Änderungen des § 6 der Übergangs- und Schlussbestimmungen des ЗМИП wird die Frist für die Erstellung neuer interner Regeln bzw. für die Anpassung der bestehenden an die Anforderungen des Gesetzes verlängert. Personen, für die die Pflicht zur Anwendung von Maßnahmen gegen die Geldwäsche vor dem Inkrafttreten des neuen ЗМИП entstanden ist, haben ihre internen Regeln innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der nationalen Risikobewertung auf der Internetseite der Staatlichen Agentur für nationale Sicherheit (ДАНС) zu aktualisieren.
Dieselbe Frist gilt auch für Personen, für die mit dem neuen ЗМИП die Pflicht zur Anwendung von Maßnahmen gegen die Geldwäsche entsteht.
Änderung des Verfahrens zur Genehmigung der internen Regeln
Mit den neuen Änderungen entfällt das Erfordernis, die internen Regeln der ДАНС zur Bestätigung zu übersenden. Dies vereinfacht den Prozess der Einführung interner Regeln zur Kontrolle und Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung erheblich.
Sollten Sie Unterstützung bei der Erstellung und Einreichung der Erklärung nach Art. 63 Abs. 4 des ЗМИП benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter Tel.: 0887550706, E-Mail: [email protected]

