Das Arbeitsgesetzbuch (КТ) sieht einen besonderen Grund für die Beendigung des Arbeitsvertrages auf Initiative des Arbeitgebers vor, bei dem dieser dem Arbeiter oder Angestellten die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung anbieten kann. Obwohl dieser Weg vom Arbeitgeber erhebliche finanzielle Mittel erfordern kann, wird er wegen seiner Schnelligkeit und der geringeren Wahrscheinlichkeit gerichtlicher Streitigkeiten häufig bevorzugt.

Es empfiehlt sich, das Angebot des Arbeitgebers in Schriftform zu unterbreiten, auch wenn dies gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Das schriftliche Angebot muss sämtliche Einzelheiten enthalten, einschließlich des Datums der Beendigung des Vertrages. Das Fehlen einzelner wesentlicher Bestandteile kann das Angebot unwirksam machen.

Widerruf und Nachweis des Angebots

Der Arbeitgeber kann das Angebot widerrufen, jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, in dem es dem Arbeiter oder Angestellten zugeht. Nach dem Zugang kann es vom Arbeitgeber weder aufgehoben noch geändert werden. Ferner ist die Zustellung ordnungsgemäß nachzuweisen, um Streitigkeiten über die Einhaltung der Fristen nach Art. 331 des Arbeitsgesetzbuchs zu vermeiden.

Höhe der Abfindung

Die Mindesthöhe der Abfindung, die der Arbeitgeber anzubieten hat, beträgt das Vierfache des zuletzt bezogenen monatlichen Bruttoarbeitsentgelts des Arbeitnehmers. Es steht den Parteien frei, einen höheren Betrag zu vereinbaren; dieser darf jedoch den genannten Mindestbetrag nicht unterschreiten. Ist im Einzelarbeitsvertrag oder im Kollektivarbeitsvertrag eine höhere Abfindung vorgesehen, so hat sich der Arbeitgeber daran zu halten.

Das Bruttoarbeitsentgelt, auf dessen Grundlage die Abfindung nach Art. 331 КТ berechnet wird, umfasst das Grundgehalt sowie sämtliche zusätzlichen Vergütungen mit ständigem Charakter, die im Kollektivarbeitsvertrag und/oder in den internen Regeln über das Arbeitsentgelt und/oder im Einzelarbeitsvertrag festgelegt sind.

Nicht in das Bruttoarbeitsentgelt einzubeziehen sind Beträge für den Inflationsausgleich, Vergütungen für Überstunden und sonstige nicht ständige Zahlungen. Gleichwohl können die Parteien eine andere Berechnungsgrundlage vereinbaren und dabei auf Wunsch auch nicht ständige Zahlungen einbeziehen. Damit Boni oder Prämien nicht als Teil des Bruttoarbeitsentgelts gelten, müssen sie vom Arbeitgeber festgesetzt werden und von bestimmten Ergebnissen und nicht allein von der geleisteten Arbeitszeit abhängen, wobei sie unvorhersehbar und ungewiss sein müssen. Gerade die Einbeziehung verschiedener Beträge in das Bruttoarbeitsentgelt ist häufig Anlass für gerichtliche Streitigkeiten.

Annahme des Angebots

Der Arbeiter oder Angestellte muss das Angebot innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach dessen Zugang annehmen. Die Annahme bedarf der Schriftform, da eine mündliche Annahme unwirksam ist. Ebenfalls unwirksam ist eine Annahme nach Ablauf der 7-Tage-Frist. Lehnt der Arbeiter oder Angestellte das Angebot ab, so bedarf es hierfür keiner schriftlichen Erklärung – Schweigen gilt als Ablehnung. In der Rechtsprechung ist umstritten, ob die Unterschrift des Arbeitnehmers auf dem Angebot dessen Annahme bedeutet oder lediglich den Zugang bestätigt.

Pflichten des Arbeitgebers bei Annahme des Angebots

Wird das Angebot angenommen, so hat der Arbeitgeber die Abfindung innerhalb eines Monats ab dem Tag der Beendigung des Arbeitsvertrages auszuzahlen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so gilt die Beendigung des Arbeitsvertrages als entfallen und das Arbeitsverhältnis lebt wieder auf.

Die Anordnung über die Beendigung kann vom Arbeitgeber vor Ablauf der Monatsfrist nicht aufgehoben werden. Ebenso wenig kann sie vom Arbeitgeber einseitig nach Art. 344 Abs. 2 КТ aufgehoben werden, da die Anordnung nach Art. 331 Abs. 1 КТ das Ergebnis einer zwischen den Parteien erzielten Vereinbarung ist und nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert oder aufgehoben werden kann.

Stimmt der Arbeiter oder Angestellte dem Angebot zu, so wird der Arbeitsvertrag aufgrund der erzielten Vereinbarung beendet; die Anordnung über die Beendigung hat lediglich feststellende Bedeutung.

Sollten Sie eine Rechtsberatung oder Unterstützung im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverträgen benötigen, kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0887550706 oder per E-Mail: [email protected]